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Monday, 20.12.2021

Aktuelle Corona Situation ab 20.12.2021

Regeln für Hütten, Touren und Sektionsaktivitäten

Die jüngsten Entwicklungen der Corona-Neuinfektionen zwingen den Bundesrat die Schutzmassnahmen leider weiter zu verstärken. Ab 20. Dezember 2021 gilt schweizweit eine umfassende 2G-Regel und der Zutritt zu Innenräumen sowie eine Vielzahl von Aktivitäten ist nur noch für geimpfte oder genesene Personen möglich.

2G: geimpft oder genesen
2G+: in den letzten 4 Monaten geimpft/genesen oder geimpft/genesen + negativer Test
3G: geimpft, genesen oder getestet

 
Diese Verschärfungen haben für den Bergsport folgende Auswirkungen:
 
2G-Regel für den Hüttenbetrieb 

  • Hüttengäste ab 16 Jahren müssen für eine Übernachtung oder Konsumation im Innenbereich einer Hütte ein gültiges Covid-Zertifikat (2G) vorweisen können. Im Innenbereich der Hütten gilt eine Maskenpflicht und Konsumationen erfolgen ausschliesslich sitzend.
  • Alternativ haben die Hüttenteams die Möglichkeit, die 2G+ Regel einzuführen. In der Folge entfällt die Masken- und Sitzpflicht. Für die Hüttenterrassen im Aussenbereich gibt es keine Beschränkungen, ausser die üblichen Distanz- oder Trennwände-Massnahmen.
  • In unbewarteten Hütten und Biwaks gilt ebenfalls die 2G-Regel.
  • Hüttenreservationen, die vor dem 20. Dezember 2021 getätigt wurden, behalten ihre Gültigkeit.  Sollte der Besuch einer Hütte aufgrund der 2G-Regel nicht mehr möglich sein, sind die Gäste aufgefordert, das Hüttenteam umgehend zu informieren.


Mehrtagestouren und Sektionsaktivitäten 

  • Auf Mehrtagestouren, bei denen eine Übernachtung in einer Hütte oder einem Hotel vorgesehen ist, müssen alle Personen ein Covid-Zertifikat (je nach Regelung auf der Hütte 2G oder 2G+) vorweisen können. Wir empfehlen, bereits bei der Besammlung zu überprüfen, ob alle Personen ein entsprechendes Zertifikat besitzen.
  • Für Veranstaltungen im Freien gelten bis 300 Personen, abgesehen von den allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln, keine Beschränkungen. Grundsätzlich gilt, Maske tragen, wenn Abstand nicht möglich ist (insbesondere auch bei der privaten Anreise im Personenwagen).
  • Bei Vereinsversammlungen oder sportlichen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings in Boulder- und Kletterhallen ist der Zugang auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat (2G) beschränkt. Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht.

 
Trainings in Kletterhallen

In Kletterhallen gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Die Betreiber haben die Möglichkeit, die 2G+ Regel einzuführen. Wichtig ist, dass für alle Besucher/innen dieselbe Regel gilt.

Für Personen unter 16 Jahren gilt keine Beschränkung.

 
Die neuen Schutzmassnahmen gelten vorerst bis 24. Januar 2022. Bitte beachtet, dass in einigen Kantonen strengere Regeln gelten.

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